fbpx

Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)

AGB Ideallinie | Online Marketing & Social Media Consulting

Inh. Franz Rauprecht, Fasanenweg 3, 06536 Südharz

1. Allgemeines

1.1 Ideallinie ist ein Beratungsunternehmen im Bereich des Online – und Social Media

Marketings und übernimmt die Online-Marketingaktivitäten (u.a. diverser Social Media

Kanäle). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis

zwischen Ideallinie und Ihnen.

1.2 Diese AGB sind Grundlage und Bestandteil Ihres Vertrages (im Folgenden. „Vertrag“) mit

Ideallinie und gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende

Bedingungen finden keine Anwendung und werden ausgeschlossen. Derartige AGB werden

auch nicht Vertragsinhalt, wenn Ideallinie dem nicht ausdrücklich widerspricht,

Zahlungen vorbehaltlos annimmt oder die Leistung widerspruchslos erbringt. Soweit im

Vertrag abweichende Regelungen zu diesen AGB getroffen werden, haben die neuen

Regelungen Vorrang. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben davon unberührt und gelten

entsprechend.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Dienstleistungen von Ideallinie betreffen die Planung, Beratung, Optimierung

und Durchführung von Online- und Offline- Marketingaktivitäten. Eine konkret messbare Umsatzerhöhung ist von Ideallinie nicht geschuldet.

2.2 Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem Angebot von Ideallinie.

2.3 Ideallinie erbringt die Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung

anerkannten Stand der Technik und in einer Weise, wie sie von einem professionellen Online-

Beratungsunternehmen erwartet werden kann.

3. Mitwirkungspflichten Kunde

3.1 Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch Ideallinie ist Ihre

Mitwirkung. Sie unterstützen Ideallinie bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen

in angemessenem Umfang. Sie stellen Ideallinie die notwendigen Daten, Bilder und

Unterlagen kostenfrei zur Verfügung. Sie liefern Ideallinie die für die Durchführung des

Vertrages notwendigen Inhalte, Lichtbildwerke, Videos und Texte.

3.2 Ihnen ist bewusst, dass die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material wie Fotos,

Musik, Texte oder Videos oder sonst urheberrechtlich geschützten Werken auch bei

sorgfältiger Prüfung gegen die Rechte Dritter verstoßen kann. Für den Fall, dass Sie

Ideallinie gegen Urheberrechte verstoßende Materialien / Werke zur Verfügung gestellt

haben, haften Sie für die durch diesen Urheberrechtsverstoß entstandenen Schäden inkl. der

Kosten für eine etwaige Rechtsverteidigung.

3.3 Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist

Ideallinie für diesen Zeitraum von den Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die

jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der

Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden

können.

3.4 Sie verschaffen Ideallinie die zur Vertragserfüllung notwendigen Zugangsdaten.

4. Änderungen – Change Request

4.1 Nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen (Change Request) sind

Ideallinie möglichst frühzeitig und hinreichend konkret mitzuteilen.

4.2 Sofern Ideallinie durch den Change Request Mehrkosten entstehen, wird

Ideallinie Sie hierauf hinweisen. Ideallinie ist berechtigt, die Mehrleistungen dem

Kunden in Rechnung zu stellen.

5. Vergütung

Die Vergütung vereinbaren die Parteien in einer gesonderten Vereinbarung.

6. Verantwortlichkeit für Rechte

6.1 Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und

wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt Ihrer Online- und Social Media Auftritte

tragen Sie.

6.2 Sie sichern zu, dass Sie Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der jeweiligen

Werbeauftritte/Social Media Plattform erforderlichen Rechte sind, insbesondere, dass Sie

über erforderliche Urheber-, Marken-, Unternehmenskennzeichen-, Leistungsschutz-,

Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügen und diese zum Zwecke der Vertragserfüllung

auf Ideallinie übertragen können, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die

Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.

7. Nutzungsrechte

7.1 Sie räumen Ideallinie sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung der

jeweiligen Werbeauftritte/Social Media Auftritte erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-

sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten (u.a.

Markenrechten), insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen

Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die

Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteeinräumung umfasst auch

das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu

übertragen bzw. unterzulizenzieren. Bei den einzuräumenden Nutzungsrechten handelt es

sich um einfache Nutzungsrechte. Ideallinie ist berechtigt Ihre Inhalte in Absprache mit

Ihnen zu verändern.

7.2 Soweit bei Ideallinie Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an den von

Ideallinie erstellten und ggf. realisierten Analysen, Konzepten und Inhalten entstehen,

verbleiben diese bei Ideallinie. Gleiches gilt, wenn Dritte im Auftrag von Ideallinie

Analysen, Konzepte und Inhalte für Ideallinie erstellt haben.

Unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung

räumt Ihnen Ideallinie an den von Ideallinie erstellten Analysen, Konzepten und

Inhalten, sowie bei deren Umsetzung an den Arbeitsergebnissen, jedoch das ausschließliche

und unwiderrufliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für

Marketingzwecke erforderlichen Umfang zu nutzen. Dies gilt auch über das Vertragsende

hinaus. Für etwaige eigene Inhalte holt Ideallinie vor Veröffentlichung Ihre Freigabe ein.

8. Haftung

8.1 Ideallinie haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte

Schäden sowie vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens,

des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Die Haftung für Produkthaftungsschäden bestimmt sich nach den Regelungen des

Produkthaftungsgesetzes.

8.3 Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet Ideallinie nur bei der Verletzung

von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des

Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren

Erfüllung Ideallinie vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den

vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangenem Gewinn, ist außer in den Fällen

des Absatzes 8.1, ausgeschlossen.

8.5 Soweit die Haftung von Ideallinie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch

für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und

Erfüllungsgehilfen von Ideallinie.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel selbst. Die

Übermittlung von Erklärungen per E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis. Mündliche

Nebenabreden wurden nicht getroffen.

9.2 Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen ohne das Einverständnis von

Ideallinie nicht an Dritte abgetreten oder in sonstiger Weise übertragen werden.

9.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein

oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, berührt dies

nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Parteien verpflichten

sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die

dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten

kommt. In gleicher Weise werden die Parteien eine etwaig ausfüllungsbedürftige

Regelungslücke schließen.

9.4 Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-

Kaufrechts.

9.5 Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird als

ausschließlicher Gerichtsstand Nordhausen vereinbart.

Stand: 01.04.2023