AGB Ideallinie | Online Marketing & Social Media Consulting
Inh. Franz Rauprecht, Fasanenweg 3, 06536 Südharz
1. Allgemeines
1.1 Ideallinie ist ein Beratungsunternehmen im Bereich des Online – und Social Media
Marketings und übernimmt die Online-Marketingaktivitäten (u.a. diverser Social Media
Kanäle). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis
zwischen Ideallinie und Ihnen.
1.2 Diese AGB sind Grundlage und Bestandteil Ihres Vertrages (im Folgenden. „Vertrag“) mit
Ideallinie und gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende
Bedingungen finden keine Anwendung und werden ausgeschlossen. Derartige AGB werden
auch nicht Vertragsinhalt, wenn Ideallinie dem nicht ausdrücklich widerspricht,
Zahlungen vorbehaltlos annimmt oder die Leistung widerspruchslos erbringt. Soweit im
Vertrag abweichende Regelungen zu diesen AGB getroffen werden, haben die neuen
Regelungen Vorrang. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben davon unberührt und gelten
entsprechend.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Dienstleistungen von Ideallinie betreffen die Planung, Beratung, Optimierung
und Durchführung von Online- und Offline- Marketingaktivitäten. Eine konkret messbare Umsatzerhöhung ist von Ideallinie nicht geschuldet.
2.2 Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem Angebot von Ideallinie.
2.3 Ideallinie erbringt die Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
anerkannten Stand der Technik und in einer Weise, wie sie von einem professionellen Online-
Beratungsunternehmen erwartet werden kann.
3. Mitwirkungspflichten Kunde
3.1 Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch Ideallinie ist Ihre
Mitwirkung. Sie unterstützen Ideallinie bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen
in angemessenem Umfang. Sie stellen Ideallinie die notwendigen Daten, Bilder und
Unterlagen kostenfrei zur Verfügung. Sie liefern Ideallinie die für die Durchführung des
Vertrages notwendigen Inhalte, Lichtbildwerke, Videos und Texte.
3.2 Ihnen ist bewusst, dass die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material wie Fotos,
Musik, Texte oder Videos oder sonst urheberrechtlich geschützten Werken auch bei
sorgfältiger Prüfung gegen die Rechte Dritter verstoßen kann. Für den Fall, dass Sie
Ideallinie gegen Urheberrechte verstoßende Materialien / Werke zur Verfügung gestellt
haben, haften Sie für die durch diesen Urheberrechtsverstoß entstandenen Schäden inkl. der
Kosten für eine etwaige Rechtsverteidigung.
3.3 Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist
Ideallinie für diesen Zeitraum von den Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die
jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der
Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden
können.
3.4 Sie verschaffen Ideallinie die zur Vertragserfüllung notwendigen Zugangsdaten.
4. Änderungen – Change Request
4.1 Nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen (Change Request) sind
Ideallinie möglichst frühzeitig und hinreichend konkret mitzuteilen.
4.2 Sofern Ideallinie durch den Change Request Mehrkosten entstehen, wird
Ideallinie Sie hierauf hinweisen. Ideallinie ist berechtigt, die Mehrleistungen dem
Kunden in Rechnung zu stellen.
5. Vergütung
Die Vergütung vereinbaren die Parteien in einer gesonderten Vereinbarung.
6. Verantwortlichkeit für Rechte
6.1 Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und
wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt Ihrer Online- und Social Media Auftritte
tragen Sie.
6.2 Sie sichern zu, dass Sie Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der jeweiligen
Werbeauftritte/Social Media Plattform erforderlichen Rechte sind, insbesondere, dass Sie
über erforderliche Urheber-, Marken-, Unternehmenskennzeichen-, Leistungsschutz-,
Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügen und diese zum Zwecke der Vertragserfüllung
auf Ideallinie übertragen können, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die
Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.
7. Nutzungsrechte
7.1 Sie räumen Ideallinie sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung der
jeweiligen Werbeauftritte/Social Media Auftritte erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-
sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten (u.a.
Markenrechten), insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen
Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die
Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteeinräumung umfasst auch
das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu
übertragen bzw. unterzulizenzieren. Bei den einzuräumenden Nutzungsrechten handelt es
sich um einfache Nutzungsrechte. Ideallinie ist berechtigt Ihre Inhalte in Absprache mit
Ihnen zu verändern.
7.2 Soweit bei Ideallinie Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an den von
Ideallinie erstellten und ggf. realisierten Analysen, Konzepten und Inhalten entstehen,
verbleiben diese bei Ideallinie. Gleiches gilt, wenn Dritte im Auftrag von Ideallinie
Analysen, Konzepte und Inhalte für Ideallinie erstellt haben.
Unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung
räumt Ihnen Ideallinie an den von Ideallinie erstellten Analysen, Konzepten und
Inhalten, sowie bei deren Umsetzung an den Arbeitsergebnissen, jedoch das ausschließliche
und unwiderrufliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für
Marketingzwecke erforderlichen Umfang zu nutzen. Dies gilt auch über das Vertragsende
hinaus. Für etwaige eigene Inhalte holt Ideallinie vor Veröffentlichung Ihre Freigabe ein.
8. Haftung
8.1 Ideallinie haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte
Schäden sowie vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Die Haftung für Produkthaftungsschäden bestimmt sich nach den Regelungen des
Produkthaftungsgesetzes.
8.3 Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet Ideallinie nur bei der Verletzung
von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des
Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren
Erfüllung Ideallinie vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangenem Gewinn, ist außer in den Fällen
des Absatzes 8.1, ausgeschlossen.
8.5 Soweit die Haftung von Ideallinie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von Ideallinie.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel selbst. Die
Übermittlung von Erklärungen per E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis. Mündliche
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
9.2 Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen ohne das Einverständnis von
Ideallinie nicht an Dritte abgetreten oder in sonstiger Weise übertragen werden.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein
oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, berührt dies
nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Parteien verpflichten
sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die
dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt. In gleicher Weise werden die Parteien eine etwaig ausfüllungsbedürftige
Regelungslücke schließen.
9.4 Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts.
9.5 Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird als
ausschließlicher Gerichtsstand Nordhausen vereinbart.
Stand: 01.04.2023